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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.06.1985, Az.: 4 StR 153/85

Gesamtstrafe; Strafbefehl; Gesamtstrafenbildung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.06.1985
Aktenzeichen
4 StR 153/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11680
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 33, 230 - 232
  • JZ 1985, 908
  • MDR 1985, 860 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1986, 200 (Volltext mit amtl. LS)
  • StV 1985, 455

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Aus einer durch Strafbefehl verhängten Strafe und der Strafe für eine nach Erlaß, aber vor Zustellung des Strafbefehls begangenen Straftat kann keine Gesamtstrafe gebildet werden.