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Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.05.1985, Az.: I ZR 200/83
„Veralteter Test“

Unlauterer Wettbewerb; Werbung mit Testergebnis; Stiftung Warentest; Alte Tests

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.05.1985
Aktenzeichen
I ZR 200/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12846
Entscheidungsname
Veralteter Test
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AfP 1985, 242
  • AfP 1985, 309
  • MDR 1985, 909 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 2332-2333 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest, deren Veröffentlichung acht bzw. fünf Jahre zurückliegt, ist nicht als irreführend anzusehen, wenn der Zeitpunkt der Testveröffentlichung erkennbar gemacht wird, die angebotenen Waren den seinerzeit geprüften gleich, technisch nicht durch neuere Entwicklung überholt sind und für solche Waren keine neueren Prüfungsergebnisse vorliegen.