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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.04.1985, Az.: I ZR 29/83

Rechtsberatung; Berufsständische Vereinigung; Negativattest; Bindungswirkung; Erlaubnisfreie Tätigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.04.1985
Aktenzeichen
I ZR 29/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12869
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • GRUR 1986, 79

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen einer berufsständischen oder berufsstandsähnlichen Vereinigung im Sinne von Art. 1 § 7 RBerG.

2. Zur Bedeutung und Bindungswirkung und zum Umfang eines Negativattests des Präsidenten des zuständigen Amtsgerichts, daß die beratende Tätigkeit eines Interessenverbandes nicht erlaubnispflichtig (Art. 1 § 7 RBerG) ist.