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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.02.1985, Az.: 1 StE 4/85

Beschlagnahme sichergestellten Geldes; Dringender Tatverdacht; Terroristische Vereinigung; Mitgliedschaftliche Beteiligung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.02.1985
Aktenzeichen
1 StE 4/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11855
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1985, 262

Amtlicher Leitsatz

Das bei einem einer Straftat nach § 129a I StGB Verdächtigen sichergestelltes Geld unterliegt der Beschlagnahme nach § 111b StPO i. V. mit § 74 II Nr. 2 Alternative 2 StGB, wenn er dringend verdächtigt ist, auch künftig weitere Akte mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung - auch unter Nutzung des sichergestellten Geldes, wenn es ihm zur Verfügung stünde - zu begehen.