Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.02.1985, Az.: IVa ZB 15/84
Berufungseilegung; Rechtsanwalt; Sorgfaltspflicht; Fristablauf; Nachtbriefkasten; Rechtzeitigkeit; Bote; Zuverlässigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 13.02.1985
- Aktenzeichen
- IVa ZB 15/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 13152
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Amtlicher Leitsatz
Der mit der Einlegung einer Berufung befaßte Rechtsanwalt genügt seiner besonderen Sorgfaltspflicht kurz vor Ablauf der Berufungsfrist, wenn er mit dem rechtzeitigen Einwerfen der Berufungsschrift in den Nachtbriefkasten des OLG einen Boten beauftragt, der ihm persönlich bekannt ist und der sich mehrfach in ähnlichen Fällen als zuverlässig erwiesen hat.