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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.02.1985, Az.: IVa ZB 15/84

Berufungseilegung; Rechtsanwalt; Sorgfaltspflicht; Fristablauf; Nachtbriefkasten; Rechtzeitigkeit; Bote; Zuverlässigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.02.1985
Aktenzeichen
IVa ZB 15/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13152
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Der mit der Einlegung einer Berufung befaßte Rechtsanwalt genügt seiner besonderen Sorgfaltspflicht kurz vor Ablauf der Berufungsfrist, wenn er mit dem rechtzeitigen Einwerfen der Berufungsschrift in den Nachtbriefkasten des OLG einen Boten beauftragt, der ihm persönlich bekannt ist und der sich mehrfach in ähnlichen Fällen als zuverlässig erwiesen hat.