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Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.02.1985, Az.: V ZR 244/83

Notarieller Kaufvertrag; Nichtigkeit wegen Unterverbriefung; Vollstreckbare Urkunde; Heilung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
01.02.1985
Aktenzeichen
V ZR 244/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12833
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DNotZ 1985, 474-476
  • MDR 1985, 479 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 2423 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ist ein notarieller Kaufvertrag wegen Unterverbriefung nichtig, so folgt daraus nicht die Unwirksamkeit der darin enthaltenen Unterwerfungserklärung nach § 794 I Nr. 5 ZPO. Nach der Heilung des Kaufvertrages (§ 313 S. 2 BGB) kann dessen ursprüngliche Nichtigkeit nicht mehr Grundlage einer Zwangsvollstreckungsabwehrklage (§§ 797 IV, 767 ZPO) sein.