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Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.02.1985, Az.: 2 StR 482/84

Lockspitzel; Landeskriminalamt; Heroin; Verfahrenshindernis; Drogengeschäft; Einfuhr von Heroin; Rauschgift

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
01.02.1985
Aktenzeichen
2 StR 482/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11589
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1985, 361
  • StV 1985, 415-416
  • StV 1985, 273

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Die durch Lockspitzel eines Landeskriminalamtes veranlaßte Einführung von Heroin nach Deutschland begründet kein Verfahrenshindernis. Jedenfalls dann nicht, wenn der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt bereits tief in das Drogengeschäft verstrickt war.