Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.12.1984, Az.: VI ZR 225/82
Naturalrestitution; Kfz; Mietwagen; Entgangener Gewinn; Unverhältnismäßigkeit; Mietwagenkosten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 04.12.1984
- Aktenzeichen
- VI ZR 225/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12533
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1985, 659 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1985, 793-794 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1985, 283-285 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Grenze für den Anspruch auf Naturalrestitution wird auch bei Überbrückung des Ausfalls eines ausschließlich gewerblich genutzten Kfz durch Anmietung eines Ersatzwagens nicht schon durch den anderenfalls entgangenen Gewinn, sondern durch die Unverhältnismäßigkeit der Mietkosten bestimmt.
2. Zur Verhältnismäßigkeit der Mietwagenkosten in solchen Fällen.