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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.12.1984, Az.: VI ZR 225/82

Naturalrestitution; Kfz; Mietwagen; Entgangener Gewinn; Unverhältnismäßigkeit; Mietwagenkosten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.12.1984
Aktenzeichen
VI ZR 225/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12533
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1985, 659 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 793-794 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1985, 283-285 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Grenze für den Anspruch auf Naturalrestitution wird auch bei Überbrückung des Ausfalls eines ausschließlich gewerblich genutzten Kfz durch Anmietung eines Ersatzwagens nicht schon durch den anderenfalls entgangenen Gewinn, sondern durch die Unverhältnismäßigkeit der Mietkosten bestimmt.

2. Zur Verhältnismäßigkeit der Mietwagenkosten in solchen Fällen.