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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.12.1984, Az.: VI ZR 139/83

Kausalität; Beiziehung; Zweitgutachter; Körperschaden; Unfall

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.12.1984
Aktenzeichen
VI ZR 139/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12532
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1985, 188-189 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zum Erfordernis der Beiziehung eines Zweitgutachters zur Klärung der Frage, ob und inwieweit bestimmte Körperschäden auf ein Unfallereignis zurückgehen.