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Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.10.1984, Az.: IX ZB 103/84

Bezugnahme; Schriftsatz; Berufungsbegründung; Beglaubigung; Abschrift; Kopie; Unterweisung; Bürohilfskraft; Rechtsmittelbegründungsfrist; Feiertag; Ablauf

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.10.1984
Aktenzeichen
IX ZB 103/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 13164
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1985, 67-68 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Bezugnahme auf einen in einem anderen Rechtsstreit eingereichten Schriftsatz kann nur dann als ausreichende Berufungsbegründung anerkannt werden, wenn der in Bezug genommene Schriftsatz in beglaubigter Abschritt beigefügt wird.

2. Über die Anforderungen an die Unterweisung von Bürohilfskräften zur Sicherstellung der an einem Feiertag ablaufenden Rechtsmittelbegründungsfristen.