Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.10.1984, Az.: IX ZB 103/84
Bezugnahme; Schriftsatz; Berufungsbegründung; Beglaubigung; Abschrift; Kopie; Unterweisung; Bürohilfskraft; Rechtsmittelbegründungsfrist; Feiertag; Ablauf
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 30.10.1984
- Aktenzeichen
- IX ZB 103/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 13164
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1985, 67-68 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Bezugnahme auf einen in einem anderen Rechtsstreit eingereichten Schriftsatz kann nur dann als ausreichende Berufungsbegründung anerkannt werden, wenn der in Bezug genommene Schriftsatz in beglaubigter Abschritt beigefügt wird.
2. Über die Anforderungen an die Unterweisung von Bürohilfskräften zur Sicherstellung der an einem Feiertag ablaufenden Rechtsmittelbegründungsfristen.