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Bundesgerichtshof
Urt. v. 04.07.1984, Az.: 3 StR 101/84

Strafverfahren; Ausschluß der Öffentlichkeit; Gefährdung der öffentlichen Ordnung; V-Mann; Zeuge

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
04.07.1984
Aktenzeichen
3 StR 101/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11230
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1984, 52

Redaktioneller Leitsatz

Zu den Voraussetzungen, die an den Ausschluß der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung (§ 172 Nr. 1) zu stellen sind, wenn ein sog. V-Mann als Zeuge im Strafverfahren vernommen wird.