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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.05.1984, Az.: 4 StR 266/84

Unterbliebene Handlung; Verhinderung des Erfolgs; Vollendete Tat; Verurteilung; versuch

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.05.1984
Aktenzeichen
4 StR 266/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11218
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • Schünemann, StV 85, 229
  • StV 1985, 229

Amtlicher Leitsatz

Läßt sich nicht feststellen, ob die unterbliebenen Handlung den Erfolg verhindert hätte, liegt keine vollendete Tat vor; möglich bleibt lediglich die Verurteilung wegen Versuchs.