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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.03.1984, Az.: RiZ (R) 6/83

Richter auf Probe; Entlassung; Urschrift des Entlassungsbescheides; Unterzeichnung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.03.1984
Aktenzeichen
RiZ (R) 6/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12814
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 90, 328 - 331
  • MDR 1984, 754 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 2533-2534 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Entlassung eines Richters auf Probe ist nicht deshalb nichtig, weil die bei den Akten der Entlassungsbehörde verbleibende Urschrift des Entlassungsbescheids lediglich mit einer Paraphe des hierfür gesetzmäßig Berufenen unterzeichnet ist.