Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.02.1984, Az.: 3 StR 395/83
Tat; Schädliche Neigung; Jugendlicher; Gesamtschau; Ausführung; Persönlichkeitsmangel
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 07.02.1984
- Aktenzeichen
- 3 StR 395/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11259
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- StV 1984, 253
Amtlicher Leitsatz
Stützt das Gericht die Annahme, die Tat beruhe auf schädlichen Neigungen des Jugendlichen, allein darauf, daß sie in der Gesamtschau und Ausführung schwerwiegend sei, setzt eine solche Annahme i. d. R. die Feststellung von Persönlichkeitsmängeln voraus, die schon vor der Tat angelegt waren.