Bundesgerichtshof
Beschl. v. 20.12.1983, Az.: 5 StR 811/83
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.12.1983
- Aktenzeichen
- 5 StR 811/83
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1983, 19174
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Tenor:
Abs. 1 a) der Formel wie folgt:
"soweit es die Angeklagten D., B., K. und Ba. im Fall I der Anklage vom 2. November 1981 (141 Js 146/81) freispricht,"
Absatz 1) der Gründe wie folgt:
"den Angeklagten K. wegen Beförderungserschleichung in neun Fällen zur Leistung von fünf Arbeitsauflagen, den Angeklagten Ba. wegen fortgesetzten Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Aufstachelung zum Rassenhaß, Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Beförderungserschleichung in vier Fällen zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten."