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Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.12.1983, Az.: II ZB 6/83

Verfahren; Vertreterverschulden; Unterbevollmächtigter

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.12.1983
Aktenzeichen
II ZB 6/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12508
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO über die Zurechnung von Vertreterverschulden umfaßt jeden Bevollmächtigten, dessen die Partei sich im Rahmen des von ihr geführten Rechtsstreits bedient; dazu rechnen auch Unterbevollmächtigte.