Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.12.1983, Az.: IX ZB 152/83

Rechtsmittelfrist; Versäumung; PKH; Berufungsgericht; Wiedereinsetzung; Prozeßkosten; Verfahren

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.12.1983
Aktenzeichen
IX ZB 152/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12427
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1984, 192

Amtlicher Leitsatz

Bei Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs durch das Berufungsgericht ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Verneinung ihres Unvermögens zur Bestreitung der Prozeßkosten rechnen mußte. Das ist dann der Fall, wenn dem Rechtsmittelkläger für den ersten Rechtszug aufgrund derselben Angaben über seine Vermögensverhältnisse bereits Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war.