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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.11.1983, Az.: 4 StR 551/83

Strafzumessung; Verminderte Schuldfähigkeit; Totschlag; Willensbestätigungen; Höchstpersönliche Rechtsgüter; Verletzung; Natürliche Handlungseinheit; Tat im Rechtssinne

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.11.1983
Aktenzeichen
4 StR 551/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11227
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1984, 311
  • StV 1984, 240-241

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Strafzumessung im Falle eines bei verminderter Schuldfähigkeit begangenen Totschlags.

2. Mehrere Willensbestätigungen, die jeweils andere höchstpersönliche Rechtsgüter verletzen, können weder durch ihre Aufeinanderfolge noch durch einen einheitlichen Tatplan und Vorsatz zu einer natürlichen Handlungseinheit und damit zu einer Tat im Rechtssinne werden.