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Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.10.1983, Az.: VIII ZR 132/82

AGB; Kfz-Vermieter; Fahrverbot; Berechtigung; Führerschein; Amtliche Verwahrung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.10.1983
Aktenzeichen
VIII ZR 132/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12711
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DAR 1983, 55
  • MDR 1984, 573 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 289-291 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1984, 187-190

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

I. S. der AGB eines gewerblichen Kfz-Vermieters ist der Mieter, der einem rechtskräftigen Fahrverbot unterliegt, auch dann nicht " berechtigter Fahrer unter den Voraussetzungen eines gültigen Führerscheins", wenn er seiner Verpflichtung aus § 44 Abs. 3 S. 2 StGB entgegen, seinen Führerschein noch nicht in amtliche Verwahrung gegeben hat.