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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.10.1983, Az.: V ZR 166/82

Funkwellen; Nachbargrundstück; Empfang; Sammelantenne; Ausgleich

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.10.1983
Aktenzeichen
V ZR 166/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12560
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 88, 344 - 353
  • AfP 1984, 121
  • JZ 1984, 848-850
  • MDR 1984, 387 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1984, 729-731 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Schattet ein Hochhaus Funkwellen so ab, daß auf dem Nachbargrundstück ein Empfang nicht mehr möglich ist, kann der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks nicht beanspruchen, auf Kosten des Hochhauseigentümers Anschluß an die Sammelantenne des Hochhauses zu erhalten. Er hat auch keinen Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Ausgleichs.