Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.06.1983, Az.: VIII ZR 297/82
Werterhöhende Tatsachen; Revisionsgericht; Bewertungsänderung; Beschwer
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.06.1983
- Aktenzeichen
- VIII ZR 297/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 12244
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- JurBüro 1983, 1504
Amtlicher Leitsatz
Ergeben sich neue werterhöhende Tatsachen, die weder dem Berufungs- noch dem Revisionsgericht bekannt waren, so müssen diese zu einer Änderung der Bewertung für die Beschwer des Klägers führen. Dem steht nicht entgegen, daß das Berufungsgericht von der Darstellung des Tatbestands in dem angefochtenen Urteil abgesehen hat.