Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.05.1983, Az.: VI ZR 173/81

Ärztliche Schieds- oder Gutachterstelle; Arzthaftungsprozeß; Verjährung; Hemmung der Verjährung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.05.1983
Aktenzeichen
VI ZR 173/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12302
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1983, 1013 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 2075-2077 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Einfluß eines Verfahrens vor einer ärztlichen Schieds- oder Gutachterstelle auf den Ablauf der Verjährung und die Zulässigkeit des Verjährungseinwands im Arzthaftungsprozeß.

2. Verhandlungen zwischen den Parteien, die schon vor dem 1.1.1978 begonnen haben, hemmen die Verjährung erst von diesem Zeitpunkt ab, nicht aber rückwirkend.