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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.01.1983, Az.: VI ZR 114/81
„Wrongful life-Fall“

Wrongful life; Schadensersatzanspruch der Eltern eines krank geborenen Kindes gegen den behandelnden Arzt aus pVV des Behandlungsvertrages; Unterhaltspflicht gegenüber einem ungewollten oder geschädigten Kind als Vermögensschaden; Schutzwirkung eines Behandlungsvertrages

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.01.1983
Aktenzeichen
VI ZR 114/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 12463
Entscheidungsname
Wrongful life-Fall
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 86, 240 - 255
  • JZ 1983, 447-451
  • MDR 1983, 477-478 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 1371-1374 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ist die Gefahr der Schädigung eines Ungeborenen (hier: durch Röteln-Erkrankung der Mutter während der Frühschwangerschaft), die den Wunsch der Mutter auf Unterbrechung der Schwangerschaft gerechtfertigt hätte, von dem die Mutter beratenden Arzt schuldhaft nicht erkannt worden, haftet dieser den Eltern auf Ersatz der durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen (über den Ersatz des normalen Unterhalts war nicht zu entscheiden).

2. Eine Ersatzanspruch des Kindes gegen den Arzt besteht nicht.