Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.01.1983, Az.: VI ZR 114/81
„Wrongful life-Fall“
Wrongful life; Schadensersatzanspruch der Eltern eines krank geborenen Kindes gegen den behandelnden Arzt aus pVV des Behandlungsvertrages; Unterhaltspflicht gegenüber einem ungewollten oder geschädigten Kind als Vermögensschaden; Schutzwirkung eines Behandlungsvertrages
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.01.1983
- Aktenzeichen
- VI ZR 114/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 12463
- Entscheidungsname
- Wrongful life-Fall
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- pVV
- § 611 BGB
Fundstellen
- BGHZ 86, 240 - 255
- JZ 1983, 447-451
- MDR 1983, 477-478 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1983, 1371-1374 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Ist die Gefahr der Schädigung eines Ungeborenen (hier: durch Röteln-Erkrankung der Mutter während der Frühschwangerschaft), die den Wunsch der Mutter auf Unterbrechung der Schwangerschaft gerechtfertigt hätte, von dem die Mutter beratenden Arzt schuldhaft nicht erkannt worden, haftet dieser den Eltern auf Ersatz der durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen (über den Ersatz des normalen Unterhalts war nicht zu entscheiden).
2. Eine Ersatzanspruch des Kindes gegen den Arzt besteht nicht.