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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.01.1983, Az.: 1 StR 741/82

Strafaussetzung; Besondere Umstände; Tat; Vorherige Strafmilderung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.01.1983
Aktenzeichen
1 StR 741/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11088
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NStZ 1983, 218
  • StV 1983, 105

Amtlicher Leitsatz

Bei der nach § 56 II StGB gebotenen Prüfung, ob besondere Umtände "in der Tat" vorliegen, können auch Vorgänge von Bedeutung sein, die nach der Tat eingetreten sind. Dies gilt selbst dann, wenn das Gericht die Strafe bereits nach § 31 Nr. 1 BtMG n. F. gemildert hat.