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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.12.1982, Az.: 2 StR 494/82

Suicid; Selbsttötung; Unterlassen; Garantenpflicht; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.12.1982
Aktenzeichen
2 StR 494/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11115
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1983, 117

Amtlicher Leitsatz

Aus einer Wohn- und Lebensgemeinschaft ergibt sich für den daran Beteiligten keine Rechtspflicht, den anderen am selbstgewählten Ableben zu hindern, sofern sich dieser in freier Willensbestimmung dazu entschlossen hat, dem für ihn erkennbar herannahenden Tod keinen Widerstand mehr entgegenzusetzen, sondern dem dazu führenden Geschehen seinen Lauf zu lassen.