Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.11.1982, Az.: VIII ZR 263/81
Materielle Rechtskraft; Vollstreckungsgegenklage; Gewährleistungsansprüche; Verjährung; Einrede
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 24.11.1982
- Aktenzeichen
- VIII ZR 263/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12691
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 85, 367 - 375
- MDR 1983, 394-395 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1983, 390-391 (Volltext mit amtl. LS)
- ZIP 1983, 74-76
Amtlicher Leitsatz
Hat der Käufer die Vollstreckung wegen eines titulierten Restkaufpreises mit einer Vollstreckungsgegenklage unter Berufung auf sein Recht zur Minderung erfolgreich abgewehrt, ist der Verkäufer nicht gehindert, gegenüber einem erstmals geltend gemachten, gleichfalls auf Minderung gestellten Anspruch auf Rückzahlung eines bereits freiwillig geleisteten Kaufpreisanteils sich auf § 477 BGB zu berufen.