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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.11.1982, Az.: VIII ZR 263/81

Materielle Rechtskraft; Vollstreckungsgegenklage; Gewährleistungsansprüche; Verjährung; Einrede

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.11.1982
Aktenzeichen
VIII ZR 263/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12691
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 85, 367 - 375
  • MDR 1983, 394-395 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1983, 390-391 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1983, 74-76

Amtlicher Leitsatz

Hat der Käufer die Vollstreckung wegen eines titulierten Restkaufpreises mit einer Vollstreckungsgegenklage unter Berufung auf sein Recht zur Minderung erfolgreich abgewehrt, ist der Verkäufer nicht gehindert, gegenüber einem erstmals geltend gemachten, gleichfalls auf Minderung gestellten Anspruch auf Rückzahlung eines bereits freiwillig geleisteten Kaufpreisanteils sich auf § 477 BGB zu berufen.