Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.11.1982, Az.: II ZR 27/82
Aktiengesellschaft; Aufsichtsrat; Vorsitzender; Passivlegitimation; Abschlußprüfungsberichte; Einsichtnahme
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.11.1982
- Aktenzeichen
- II ZR 27/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12454
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BGHZ 85, 293 - 300
- MDR 1983, 377-378 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1983, 991-992 (Volltext mit amtl. LS)
- ZIP 1983, 55-57
- ZfA 2009, 505-506 (Urteilsbesprechung von Prof. Dr. jur. Karl-Georg Lorintz)
Amtlicher Leitsatz
Für Klagen eines Aufsichtsratsmitglieds gegen Maßnahmen des Aufsichtsratsvorsitzenden ist die AG passiv legitimiert.
Hat der Aufsichtsrat beschlossen, Abschlußprüfungsberichte seinen Mitgliedern nicht auszuhändigen, sondern nur zur Einsichtnahme für sie auszulegen, so hat das einzelne Mitglied keinen Anspruch darauf, bei der Einsichtnahme generell einen Sachverständigen zuziehen zu dürfen.