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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.05.1982, Az.: IVa ZR 207/80

Arglistige Täuschung; Wert; Betriebsgegenstände; Nachprüfung; Überversicherung; Brandstiftung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.05.1982
Aktenzeichen
IVa ZR 207/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12231
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage einer arglistigen Täuschung des Versicherers durch falsche bzw. unvollständige Angaben über den Wert der versicherten Betriebsgegenstände.

2. Über die Anforderungen an die Nachprüfung von Indizien, die für eine betrügerische Überversicherung oder eine vorsätzliche Brandstiftung sprechen.