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Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.04.1982, Az.: V ZB 6/82

Prozeßkostenhilfe; Versagung; Überlegungsfrist; Fristbeginn

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.04.1982
Aktenzeichen
V ZB 6/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12814
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Bei Versagung der Prozeßkostenhilfe gilt das Hindernis für die Einlegung der Berufung grundsätzlich bereits mit Zustellung des ablehnenden Beschlusses als behoben; jedoch ist der betroffenen Partei eine kurze Überlegungsfrist zuzubilligen, so daß erst mit deren Ablauf die Frist des § 234 ZPO in Gang gesetzt wird.