Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.04.1982, Az.: V ZB 6/82
Prozeßkostenhilfe; Versagung; Überlegungsfrist; Fristbeginn
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 30.04.1982
- Aktenzeichen
- V ZB 6/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12814
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
Bei Versagung der Prozeßkostenhilfe gilt das Hindernis für die Einlegung der Berufung grundsätzlich bereits mit Zustellung des ablehnenden Beschlusses als behoben; jedoch ist der betroffenen Partei eine kurze Überlegungsfrist zuzubilligen, so daß erst mit deren Ablauf die Frist des § 234 ZPO in Gang gesetzt wird.