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Bundesgerichtshof
Urt. v. 07.04.1982, Az.: IVb ZR 678/80

Unterhalt; Auskunftspflicht; Auskunftsanspruch; Gesellschafter; Geschäftsführer der GmbH; Gewinnabhängige Einkünfte; Bilanzen; Gewinn- und Verlustrechnung; Einkommensteuer; Steuerbescheid; Steuererklärung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
07.04.1982
Aktenzeichen
IVb ZR 678/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12266
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1982, 918-919 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 1642-1643 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Im Rahmen des Auskunftsanspruchs nach §§ 1361 IV 4, 1605 BGB kann von dem Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, der vom Gewinn der GmbH abhängige Einkünfte bezieht, die Vorlage von Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen der GmbH verlangt werden.

2. Als Beleg für die Höhe der Einkünfte kann vom Auskunftspflichtigen neben der Vorlage des Einkommensteuerbescheids im Regelfall auch die Vorlage der Einkommensteuererklärung verlangt werden.- Zu den Schranken der Verpflichtung zur Vorlage der Einkommensteuererklärung.