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Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.04.1982, Az.: VI ZR 152/80

Auffahrunfall; Verkehrsunfall; Anscheinsbeweis; Bundesautobahn; Verschulden

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.04.1982
Aktenzeichen
VI ZR 152/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12248
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1982, 841-842 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 1595-1596 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Bei einem Auffahrunfall im Bereich der Auffahrt zu einer Bundesautobahn spricht kein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrers, der die Autobahn bevorrechtigterweise benutzt.