Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.03.1982, Az.: VI ZR 220/80

Aufsichtspflicht; Bauherr; Zuverlässigkeit eines Architekten; Zuverlässigkeit eines Bauunternehmers

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.03.1982
Aktenzeichen
VI ZR 220/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12322
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1982, 595

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Den Bauherrn treffen keine Aufsichtspflichten mehr, wenn einem zuverlässigen Architekten und Bauunternehmer die

Planung und Ausführung eines Bauvorhabens übertragen wurden.

Diese Vermutung gilt auch, wenn der Architekt oder Bauunternehmer als zuverlässig bekannt war.