Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.03.1982, Az.: 3 StR 26/82
Jugendstrafrecht; Jugendstrafe; Einheitliche Bewertung; Fehlerhafte Berechnung; Einheitsstrafe; Einstufung als minder schwerer Fall; Strafbemessung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 05.03.1982
- Aktenzeichen
- 3 StR 26/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11131
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- StV 1982, 328
- StV 1982, 338
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der Bestimmung der Jugendstrafe nach § 31 II JGG ist die Gesamtheit der Straftaten einheitlich zu werten, die lediglich rechnerische Berücksichtigung einer frühen erkannten Einheitsstrafe ist fehlerhaft.
2. Auch bei Verhängung von Jugendstrafe ist es für die Bemessung dieser Strafe nicht ohne Bedeutung, ob die Tat des Angeklagten als minder schwerer Fall i. S. des allgemeinen Strafrechts einzustufen wäre.