Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.03.1982, Az.: VIII ZR 10/81

Feststellungsklage; Schiedsgutachtenvertrag; Leistungsbestimmung; Rechtsverhältnis; Auslegung; Wirksamkeit; Vertrag

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.03.1982
Aktenzeichen
VIII ZR 10/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12204
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1982, 1270
  • JZ 1982, 429-430 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1982, 928 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 1878-1880 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

1. Im Wege der Feststellungsklage können die Parteien eines Schiedsgutachtenvertrages den Inhalt eines für die Leistungsbestimmung maßgeblichen Rechtsverhältnisses klären lassen.

2. Jedes Schuldverhältnis zwischen den Parteien ist ein Rechtsverhältnis. Dazu gehören auch die Frage der Wirksamkeit und der Auslegung eines bestehenden Vertrags.