Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 19.02.1982, Az.: V ZR 234/81

Auskunftsanspruch; Vertrag zugunsten Dritter; Tod des Versprechensempfängers; Aufhebung der Bezugsberechtigung; Treu und Glauben; Nachwirkung der Vereinbarung; Bestand der Bezugsberechtigung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
19.02.1982
Aktenzeichen
V ZR 234/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12546
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1982, 836 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 1807-1808 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1982, 745

Amtlicher Leitsatz

Wird die "Bezugsberechtigung" aus einem echten Vertrag zugunsten Dritter mit vorgesehener Leistung nach dem Tode des Versprechensempfängers (§ 331 I) vor dem Erwerb des Rechtes wieder aufgehoben, kann sich aus den Nachwirkungen des angebahnten Rechtsverhältnisses nach Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch (über den Bestand der Bezugsberechtigung) ergeben.