Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.02.1982, Az.: VIII ZR 76/81
Wiedereinsetzung; Verschulden; Rechtsmittelschrift; Korrektur; Zuverlässige Angestellte; Sorgfaltspflicht; Erneute Vorlage
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.02.1982
- Aktenzeichen
- VIII ZR 76/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12343
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW 1982, 2670 (Volltext mit amtl. LS)
- Ostler, NJW 82, 2670
Amtlicher Leitsatz
Wenn der Rechtsanwalt für eine von ihm bereits unterzeichnete Rechtsmittelschrift eine bestimmte Korrektur durch eine zuverlässige Angestellte anordnet, verlangt die von ihm anzuwendende Sorgfaltspflicht nicht, daß er die nochmalige Vorlage des Schriftsatzes nach der Durchführung der Korrektur an ihn verlangt.