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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.01.1982, Az.: 2 StR 751/80

Ordnungswidrigkeiten; Rechtsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Fristversäumung; Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses; Begründungsfrist; Rechtsmittelbegründung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.01.1982
Aktenzeichen
2 StR 751/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11160
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 30, 335 - 340
  • MDR 1982, 423-424 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 1110-1111 (Volltext mit amtl. LS)
  • StV 1982, 213

Amtlicher Leitsatz

Wird einem Betroffenen gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde Wiedereinsetzung gewährt, so wird die Frist zur Begründung des Rechtsmittels nicht durch eine bereits vorher bewirkte Zustellung der angefochtenen Entscheidung in Lauf gesetzt, sondern erst durch die Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses.