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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.11.1981, Az.: IVb ZB 616/80

Beschwerde ; Zulassung; Verwerfung als unzulässig; Zurückweisung als unbegründet

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.11.1981
Aktenzeichen
IVb ZB 616/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12481
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1982, 393 (Kurzinformation)
  • NJW 1982, 448-449 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Beschwerde nach § 621 e II ZPO findet ohne Zulassung statt, wenn das Beschwerdegericht die (Erst-)Beschwerde zwar im Tenor und in den Gründen seiner Entscheidung als unbegründet "zurückgewiesen", sie jedoch inhaltlich - ungeachtet der gewählten Formulierung - als unzulässig verworfen hat.