Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.11.1981, Az.: IVb ZB 616/80
Beschwerde ; Zulassung; Verwerfung als unzulässig; Zurückweisung als unbegründet
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 25.11.1981
- Aktenzeichen
- IVb ZB 616/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 12481
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1982, 393 (Kurzinformation)
- NJW 1982, 448-449 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Beschwerde nach § 621 e II ZPO findet ohne Zulassung statt, wenn das Beschwerdegericht die (Erst-)Beschwerde zwar im Tenor und in den Gründen seiner Entscheidung als unbegründet "zurückgewiesen", sie jedoch inhaltlich - ungeachtet der gewählten Formulierung - als unzulässig verworfen hat.