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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.10.1981, Az.: VII ZR 142/80

Mängelbeseitigung; Vorschußanspruch; Erlöschen eines Vorschußanspruch; Werkvertrag

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.10.1981
Aktenzeichen
VII ZR 142/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12404
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BauR 1982, 66, 67

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Wurde die Mängelbeseitigung durch einen Dritten durchgeführt und von ihm abgerechnet, erlischt der Vorschußanspruch.