Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.10.1981, Az.: III ZR 37/80
Verschulden bei Vertragsschluß; Wohlfahrtspflegeverband; Altenpflege; Gemeinde; Planungsrechtliche Zulässigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 22.10.1981
- Aktenzeichen
- III ZR 37/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 12401
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1982, 462-463 (Kurzinformation)
- NVwZ 1982, 145-148 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine Gemeinde kann wegen Verschuldens bei Vertragsschluß haften, wenn sie bei Verhandlungen über den Abschluß eines privatrechtlichen Vertrags, der auf eine enge Zusammenarbeit mit einem Verband der freien Wohlfahrtspflege bei dem Bau und dem Betrieb von Einrichtungen der Altenpflege angelegt ist, den anderen Teil nicht auf Bedenken gegen die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens hinweist.