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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.10.1981, Az.: III ZR 37/80

Verschulden bei Vertragsschluß; Wohlfahrtspflegeverband; Altenpflege; Gemeinde; Planungsrechtliche Zulässigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.10.1981
Aktenzeichen
III ZR 37/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12401
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1982, 462-463 (Kurzinformation)
  • NVwZ 1982, 145-148 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Gemeinde kann wegen Verschuldens bei Vertragsschluß haften, wenn sie bei Verhandlungen über den Abschluß eines privatrechtlichen Vertrags, der auf eine enge Zusammenarbeit mit einem Verband der freien Wohlfahrtspflege bei dem Bau und dem Betrieb von Einrichtungen der Altenpflege angelegt ist, den anderen Teil nicht auf Bedenken gegen die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens hinweist.