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Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.10.1981, Az.: IX ZR 85/80

Zeitpunkt der Klageerhebung; Scheidungsprozeß; Klageerhebung; Ruhen des Verfahrens

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
15.10.1981
Aktenzeichen
IX ZR 85/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12275
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • FamRZ 1983, 350

Redaktioneller Leitsatz

Redaktioneller Leitsatz:

Der Zeitpunkt der Klageerhebung, der den Scheidungsprozeß bewirkt hat und damit zum Ende der Ehe und des Güterstandes geführt hat, ist maßgeblich. Dies gilt auch bei längerem Ruhen des Verfahrens.