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Bundesgerichtshof
Urt. v. 14.10.1981, Az.: V ZR 113/80

Revisionsverfahren; Einstellung der Zwangsvollstreckung; Sicherheitsleistung ; Aufhebung des Berufungsurteils; Zurückverweisung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
14.10.1981
Aktenzeichen
V ZR 113/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12263
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JZ 1982, 72-73 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1982, 310 (Kurzinformation)
  • NJW 1982, 1397 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird im Revisionsverfahren die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt, so entfällt die Veranlassung für die geleistete Sicherheit nicht schon dadurch, daß das Berufungsurteil, welches die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt hat, aufgehoben und die Sache zurückverwiesen wird.