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Bundesgerichtshof
Urt. v. 25.09.1981, Az.: V ZR 244/80

Zwangsversteigerung ; Erlöschen der Reallast; Sicherung des Erbbauzinsanspruchs; Geringstes Gebot

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.09.1981
Aktenzeichen
V ZR 244/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12479
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHZ 81, 358 - 364
  • JZ 1982, 29-30 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1982, 131 (Kurzinformation)
  • NJW 1982, 234-235 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die zur Sicherheit eines Erbbauzinsanspruchs zugunsten des Grundstückseigentümers eingetragene Reallast erlischt, wie jedes andere dingliche Recht gem. § 91, wenn sie nicht in das geringste Gebot fällt. Der Eigentümer ist dann nicht berechtigt, den mit dem früheren Erbbauberechtigten vereinbarten Erbbauzins vom Ersteher zu verlangen.