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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.09.1981, Az.: IVb ZB 758/81

Wiedereinsetzung ; Verschulden ; Fristversäumnis; Verzögerung des Postverlaufs

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.09.1981
Aktenzeichen
IVb ZB 758/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12426
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1981, 1160

Amtlicher Leitsatz

Eine Fristversäumnis, die auf eine nicht mehr aufklärbare ungewöhnliche Verzögerung des Postlaufs zurückgeht, rechtfertigt die Wiedereinsetzung.