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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.06.1981, Az.: VIII ZR 153/80

Periodische Sperre eines Computerprogramms; Vorprogrammierung durch Hersteller; Schutz vor unbefugter Nutzung; Expiration date; Recht zur außerordentlichen Kündigung; Nutzungsvertrag; Gebrauchsüberlassung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.06.1981
Aktenzeichen
VIII ZR 153/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11999
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • L-SL 2001, 6
  • MC 2001, 22
  • MDR 1982, 222-223 (Kurzinformation)
  • NJW 1981, 2684-2685 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Vorhandensein einer vom Hersteller vorprogrammierten periodischen Sperre eines Computerprogramms (expiration date), welche dem Schutz vor unbefugter Nutzung dient, gibt dem Nutzungsberechtigten kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages wegen Beeinträchtigung der Gebrauchsüberlassung.