Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.06.1981, Az.: 2 StR 235/81
Mißbilligter Erfolg; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Voraussetzungen; Konsument; Gewahrsam der Polizei; Umsatz
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 03.06.1981
- Aktenzeichen
- 2 StR 235/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 11033
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- StV 1981, 549
Amtlicher Leitsatz
Mißbilligter Erfolg i. S. des Straftatbestandes des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist nur ein solcher Vorgang, der das Rauschgift auf dem Weg zum Konsumenten weiterbringt, nicht dagegen ein Umsatz, durch den es der Polizei in die Hände gespielt und damit aus dem Verkehr gezogen wird.