Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.05.1981, Az.: IVb ZB 524/81
Prozeßbevollmächtigter; Verschulden; Rechtsberatung; Urteilszustellung; Rechtsmittel; Krankheit; Vertreter
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.05.1981
- Aktenzeichen
- IVb ZB 524/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 12354
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
1. Den Prozeßbevollmächtigten trifft grundsätzlich ein Verschulden, wenn er seine Partei nicht vom Zeitpunkt der Urteilszustellung in Kenntnis setzt und sie nicht darüber unterrichtet, ob, in welchem Zeitraum und auf welche Weise gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt werden kann.
2. Ein Anwalt, der zeitweise durch Krankheit an seiner anwaltlichen Tätigkeit gehindert ist, hat bei Anwendung der von ihm zu fordernden Sorgfalt rechtzeitig für die Bestellung eines Vertreters zu sorgen.