Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.05.1981, Az.: 3 StR 42/81
Objektive Beurteilung; Schuld des Täters; Reizung zum Zorn; Erheblichkeit; Genügende Veranlassung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.05.1981
- Aktenzeichen
- 3 StR 42/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 11175
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1981, 300
Amtlicher Leitsatz
Im Rahmen der ersten Alternative kommt es nicht darauf an, wie der Täter die Beleidigung auffaßt, sondern darauf, ob sie objektiv als schwer zu beurteilen ist. Eine etwaige eigene Schuld des Täters an der Reizung zum Zorn ist nur erheblich, wenn es zu dem Verhalten des Getöteten in dem entscheidenden Augenblick genügende Veranlassung gegeben hatte.