Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.05.1981, Az.: 3 StR 56/81
Kriminelle Vereinigung; Eingespieltes System; Fortgesetztes Handeltreiben; Bezug von Heroin; Gleichartige Begehungsweise
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.05.1981
- Aktenzeichen
- 3 StR 56/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 11077
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1981, 303
Amtlicher Leitsatz
Wirkt der Täter im Rahmen eines in einer kriminellen Vereinigung eingespielten Systems zum Bezug von Heroin in jeweils gleichartiger oder ähnlicher Begehungsweise und in enger zeitlicher Folge mit, so sind die Voraussetzungen für die Annahme eines fortgesetzten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllt.