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Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.05.1981, Az.: 2 StR 105/81

Aufhebung des Strafausspruches; Doppelrelevante Feststellungen; Erstreckung der Rechtskraft

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.05.1981
Aktenzeichen
2 StR 105/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11066
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • StV 1981, 607

Amtlicher Leitsatz

Wird ein Urteil lediglich im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, so erwachsen auch die doppelrelevanten Feststellungen, die sich sowohl auf den Schuldspruch als auch auf den Strafausspruch beziehen, in Rechtskraft.